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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KIWI GmbH

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
​

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der KIWI GmbH (im Folgenden „Agentur“) und ihren Kunden. Sie sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmen (B2B) anwendbar.

 

1.2. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB ist maßgeblich. Abweichungen und ergänzende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich von der Agentur bestätigt werden.

 

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn die Agentur diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben und gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.

 

1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

2. Leistungsumfang und Auftragsabwicklung

 

2.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Agentur.

 

2.2. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde trägt die Kosten für Verzögerungen oder wiederholte Arbeiten, die aufgrund von unvollständigen oder fehlerhaften Informationen entstehen.

 

2.3. Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und hat dabei Gestaltungsfreiheit innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens.

 
3. Konzept- und Ideenschutz

 

3.1. Bei der Erstellung von Konzepten tritt der Kunde bereits durch die Einladung an die Agentur in ein Vertragsverhältnis (Pitching-Vertrag).

 

3.2. Die im Konzept enthaltenen Ideen sind, auch wenn sie keine Werkhöhe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes erreichen, urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung oder Bearbeitung dieser Ideen ohne schriftliche Zustimmung der Agentur ist untersagt.

 

3.3. Sollte der Kunde eine Idee bereits vor der Präsentation gekannt haben, so ist dies der Agentur binnen 14 Tagen nach der Präsentation schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde dies, wird angenommen, dass die Agentur eine neue Idee präsentiert hat.

 

3.4. Der Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20% Umsatzsteuer befreien.

 
4. Social-Media-Kanäle

 

4.1. Die Agentur weist darauf hin, dass Social-Media-Plattformen (z.B. Facebook, Instagram) sich das Recht vorbehalten, Inhalte nach eigenem Ermessen abzulehnen oder zu entfernen. Die Agentur hat keinen Einfluss auf diese Entscheidungen und kann daher nicht garantieren, dass Inhalte jederzeit verfügbar bleiben.

 

4.2. Der Kunde erkennt an, dass die Nutzungsbedingungen der Social-Media-Anbieter die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses mitbestimmen.

 
5. Fremdleistungen und Beauftragung Dritter

 

5.1. Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen sachkundige Dritte als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen.

 

5.2. Bei Beauftragung Dritter im Namen des Kunden wird die Agentur den Kunden darüber informieren. Der Kunde hat die Verpflichtungen gegenüber Dritten zu übernehmen, auch wenn diese über die Vertragslaufzeit hinausgehen.

 
6. Termine und Fristen

 

6.1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich.

 

6.2. Verzögert sich die Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt), verlängern sich die Fristen entsprechend.

 

6.3. Befindet sich die Agentur in Verzug, kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen.

 
7. Vorzeitige Vertragsauflösung

 

7.1. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung zu kündigen, insbesondere wenn:

  • die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird;

  • der Kunde wesentliche Vertragspflichten, trotz Abmahnung, nicht einhält.

 

7.2. Der Kunde kann den Vertrag bei schwerwiegenden Verstößen der Agentur, nach schriftlicher Abmahnung und einer Frist von 14 Tagen, kündigen.

 
8. Honorar und Zahlungsbedingungen

 

8.1. Der Honoraranspruch entsteht, sobald die Leistung erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, Vorschüsse und Zwischenabrechnungen zu verlangen.

 

8.2. Das Honorar versteht sich als Nettobetrag zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

 

8.3. Im Falle von Kostenvoranschlägen sind Abweichungen bis zu 15% ohne vorherige Ankündigung zulässig. Bei Überschreitungen über 15% wird der Kunde informiert.

 

8.4. Zahlungen sind sofort bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Agentur ist berechtigt, alle ausstehenden Leistungen zurückzuhalten.

 
9. Eigentums- und Urheberrecht

 

9.1. Alle von der Agentur erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur. Nutzungsrechte erwirbt der Kunde erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars.

 

9.2. Änderungen und Bearbeitungen der Agenturleistungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.

 

9.3. Die Nutzung der Agenturleistungen, die über den vereinbarten Zweck hinausgeht, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur und ist gesondert zu vergüten.

 
10. Haftung und Gewährleistung

 

10.1. Die Agentur haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

 

10.2. Die Agentur haftet nicht für Inhalte, die auf Social-Media-Kanälen gelöscht oder abgelehnt werden.

 

10.3. Für Mängel an Fremdleistungen, die von Dritten erbracht wurden, haftet die Agentur nicht.

 
11. Schlussbestimmungen

 

11.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in Salzburg. Gerichtstand ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg.

 

11.2. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anwendbar.

 

11.3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

 

11.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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